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Naturschutz ist kein Kollateralschaden - Artikel aus dem Grafenauer Anzeiger

„Naturschutz ist kein Kollateralschaden“

Warum die Bund Naturschutz-Kreisgruppe beim Projekt Dießensteiner Mühle widerspricht

Grafenau. Das seit Monaten öffentlich diskutierte Projekt Dießensteiner Mühle hat zu Recht breiten Raum in der kürzlich veranstalteten PNP-Podiumsdiskussion der Kandidaten zur Bürgermeisterwahl in Grafenau eingenommen. So harmlos, wie es von einzelnen Kandidaten dargestellt wurde, ist die Angelegenheit keineswegs.
Eine klare und verantwortungsbewusste Positionierung sei daher erforderlich, so die Kreisgruppe des Bund Naturschutzes (BN), die sich wiederholt gegen den Ausbau der Dießensteiner Mühle ausgesprochen hat.
Unter dem Deckmantel der Förderung regenerativer Energien dürften erhebliche Eingriffe in Flora und Fauna nicht hingenommen werden, so die BNKreisgruppe in einer Mitteilung. Ein Blick in die Planungsunterlagen zeige deutlich, wie tiefgreifend die vorgesehenen Maßnahmen seien.
Die Projektunterlagen – sowohl des Ingenieurbüros Andreas Haisch als auch des eingebundenen Büros für Gewässerökologie und Fischbiologie – würden deutlich machen, dass die prognostizierten Leistungssteigerungen nur unter sehr theoretischen Annahmen erreichbar seien.
Die Erhöhung der Stromversorgung von rund 140 auf etwa 590 Haushalte (bei 3400 kWh pro HH/Jahr) sei nur bei dauerhaft optimaler Wasserverfügbarkeit realistisch, so der Bund Naturschutz.
Bereits heute spiele die Wasserkraft im Landkreis eine zentrale Rolle: Rund 30 Prozent des Energiebedarfs würden durch Wasserkraft gedeckt, etwa so viel wie durch Photovoltaik. Gerade deshalb sei ein besonders sorgsamer Umgang mit den Gewässern notwendig. Auch im Rahmen der Energiewende gilt laut BNKreisgruppe: „Der Zweck heiligt nicht alle Mittel.“
Im Fall der Dießensteiner Mühle basieren die ausgewiesenen Erträge auf maximaler Wasserverfügbarkeit. Tatsächlich seien die Grundwasserspiegel im Landkreis jedoch seit Jahren rückläufig, was sich unmittelbar auf die Wasserführung der Flüsse und in der Folge auf deren Ökosystem auswirke.
Erschwerend komme hinzu, dass der Bereich um die Dießensteiner Mühle umfassend geschützt ist. Das Vorhaben würde unmittelbar in das Naturschutzgebiet Obere Ilz eingreifen. Entsprechend seien erhebliche Auswirkungen auf diesen Teil der Ilz sowie weitere direkt angrenzende geschützte Lebensräume zu befürchten.
Nach der Eingriffsregelung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege wären laut BN vorhabenbedingte Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft umfassend auszugleichen.
Angesichts dieser sensiblen Situation seien größte Zurückhaltung und eine ehrliche Abwägung zwischen Energiegewinnung und Naturschutz geboten, so die BNKreisgruppe.
−ga


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