Frühjahrsmahd birgt enorme Gefahren für Rehkitze und andere Wildtiere
Artikel von Karl Rauh
Die Frühjahrsmahd von Wiesen ist aktuell bereits intensiv im Gange. Die Scheunen der Landwirtes sind leer und die Tiere im Stall sind auf Frischfutter angewiesen. Also raus auf die Wiesen und ran an das frische Gras! In vielen Fällen gehen mit der Mahd auch das Töten oder die Verletzung von Wildtieren insbesondere von Rehkitzen einher. Die heutigen Mähvorrichtungen von bis zu 10 Metern Breite und die Geschwindigkeit der Traktoren bei der Mahd lassen in der Regel dem Kitz, dem Junghasen aber auch Bodenbrütern kaum eine Chance. Je jünger das Kitz ist, desto weniger neigt es zur Flucht, sondern duckt sich, und schon ist es geschehen. Kaum einen Landwirt lässt so ein Kitztod kalt, geschweige dass er den Tod fahrlässig oder gar absichtlich herbeiführt.
„Der Bewirtschafter der Wiesen ist dem Tierschutz verpflichtet, dort entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wo bei Mäharbeiten mit dem Tode oder der Verletzung von Wirbeltieren zu rechnen ist, er muss im Einzelfall eigenverantwortlich entscheiden!“, weist die Wolfsteiner Jägerschaft auf die rechtliche Seite des Themas hin. Soll heißen, dass vor der Mahd in Zusammenarbeit mit dem Jagdpächter entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen sind. Manche Landwirte rüsteten inzwischen mit Wildwarnern auf, die am Traktor angebracht werden. Diese sind jedoch lediglich bei älteren Kitzen wirksam, nicht jedoch bei frisch gesetzten. Von jeher ist das Aufstellen von Scheuchen einige Tage vor der Mahd ein probates Mittel. Akustische Warner, wie auch Rauchmelder mit leeren Batterien, das Abgehen der Grünflächen in einer „Schützenkette“, begleitet von Hunden oder das „Verstänkern“, sind präventive Maßnahmen, um das Wild zu retten. In keinem Fall dürfen jedoch „Naturschützer“ sich anmaßen, ohne Erlaubnis die Wiesen abzugehen; das Betreten des Aufwuchses wie auch das freie Laufenlassen von Hunden ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Der Einsatz einer Drohne, wie sie z.B. Ewald Spitzenberger, der Pächter der Rosenauer Jagd praktiziert, ist sehr effektiv, jedoch sehr teuer – rund 4.000,- E sind hier zu veranschlagen - und zeitaufwändig. Bereits vor Sonnenaufgang müssen die Wiesen „überflogen“ werden, da nur bei kaltem Erdreich das Kitz durch die Wärmebildkamera erfasst werden kann. Weitere Personen sind dann notwendig, um das Wild aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.
Der Landwirt selbst kann durch das frühe Mähen, also bis Mitte Mai, oder das späte Mähen ab Mitte Juli, das Geschehen beeinflussen. Norbert Ranzinger, der Vorsitzende der Wolfsteiner Jägerschaft weist darauf hin, dass durch die Änderung des Naturschutzgesetzes als Folge des erfolgreichen Volksbegehrens zum Artenschutz es verboten ist, bei der Mahd auf einer Grünfläche ab 1 ha von außen nach innen zu mähen! Der verantwortungsbewusste Landwirt wird auch auf kleineren Flächen zukünftig von innen nach außen mähen. Grundsätzlich geht es immer darum, dem Wild die Flucht zu ermöglichen. Wenn die Wiese zweigeteilt gemäht wird, sollte immer mit der Fläche begonnen werden, die dem Wald entfernt liegt um danach die Fläche zu mähen, die an den Wald angrenzt. Auch eine geringere Fahrtgeschwindigkeit des Traktors kann Abhilfe schaffen.
Neben dem Bewirtschafter kommt auch dem Jagdpächter und seinen Mitjägern Verantwortung (jedoch nicht die alleinige) zu. Sie wissen durch die regelmäßige Beobachtung des Reviers, wo beschlagene (trächtige) Geißen in der Regel Nahrung aufnehmen. Und es ist grundsätzlich anzunehmen, dass diese dort auch ihre Kitze setzen. Die Zusammenarbeit/die Information zwischen Jägern und Bewirtschafter, zwischen Bewirtschafter und Lohnunternehmer ist enorm wichtig, da nur dadurch Transparenz geschaffen und Hilfsmaßnahmen ergriffen werden können. Wichtig ist deshalb für die Jägerschaft zu wissen, wann welche Wiese gemäht wird. Im Zeitalter der Digitalisierung wächst die Information von Landwirten und Jägern durch WhatsAPP und Internet zusehends und erleichtert damit die Kommunikation. Durch die von Naturschutzverbänden geforderte Einstellung der Schnitthöhe von mindestens 8 cm würden die Gelege von Bodenbrütern z.B. die der Feldlerche verschont.
Ist es nun trotz Vorsorgemaßnahmen doch geschehen und ein Wildtier verletzt oder getötet worden, darf nicht weitergemäht werden! Das verletzte Tier muss durch den Revierpächter, der unverzüglich informiert werden muss, fachgerecht getötet werden. Durch das Nichtentfernen von toten Tieren entsteht eine Kontaminierung des Futters – übrigens auch durch die Losung von Hunden -, vor allem Botulismus bei Kadavern in der Silage, was zu erhebliche Schäden, ja zum Tod von Rindern, führen kann.
All die genannten Möglichkeiten das Leben von Wildtieren zu retten sind tauglich, bedeuten jedoch Zeitaufwand für die Beteiligten, sie sind aber notwendig und wir alle sind sie ihnen als Mitgeschöpfe schuldig.